Im Rahmen der zweiten Lesung zum Schwangerenkonfliktgesetz betont die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Nadine Gersberg, noch einmal, was nicht im Gesetzesentwurf enthalten ist:
„Mit keinem Wort wird darauf eingegangen, dass es in Hessen kaum noch Möglichkeiten gibt, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.“ Die Gießener Ärztin Dr. Kristina Hänel habe in ihrer Stellungnahme während der Anhörung sehr deutlich gemacht, dass Abbrüche noch nicht einmal in den großen Kliniken des Landes durchgeführt würden. „Ich schließe mich Dr. Hänel an: Ein Krankenhaus, das öffentliche Gelder zur Finanzierung erhält, muss sich an der Versorgung der Frauen in Konfliktlagen beteiligen“, so Gersberg.
„Viele Ärztinnen und Ärzte, die derzeit in Hessen noch Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, gehen in den nächsten Jahren in Rente. Viele von ihnen haben Probleme, eine Nachfolge für ihre Praxis zu finden, die auch Abbrüche vornehmen würde oder kann, denn das Durchführen von Schwangerschaftsabbrüchen gehört nicht verpflichtend zum Studium einer Gynäkologin, eines Gynäkologen. Die Versorgungslücke wird immer größer, das scheint die Landesregierung und insbesondere der Sozialminister nur überhaupt nicht auf dem Schirm zu haben. Was deshalb gebraucht wird, ist ein sofort einzusetzender und regelmäßig tagender Runder Tisch zum Thema mit allen Akteurinnen und Akteuren, die darin eine Rolle spielen oder spielen sollten. Die SPD-Fraktion hat dazu einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Ziel ist die Sicherstellung der Daseinsvorsorge für das Selbstbestimmungsrecht der Frau und dazu muss schnell ein Handlungsplan erarbeitet werden. Überall in Hessen sollen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können“, so Gersberg.
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