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Nadine Gersberg: Proteste gegen Abtreibungen machen fassungslos. Gesetz zum Schutz von Frauen dringend notwendig.

18.01.22
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Jahrelang spielten sich vor Stellen der Schwangerenkonfliktberatung in Hessen entwürdigende Szenen ab. Laut der Ankündigungen von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern soll es bald ebenso weitergehen. In die Räumlichkeiten der Beratungsstellen gelangen Frauen und Mitarbeiterinnen an einigen Orten nur begleitet von Schmährufen, Drohungen und Beschimpfungen von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern. Auch während der Beratungen hören Frauen noch die Schmährufe ihrer Widersacherinnen und Widersacher. „Das setzt sie unter einen enormen psychischen Druck. Einen Druck, den man nicht mehr als menschenwürdig bezeichnen kann“, so die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Nadine Gersberg.

Vor zwei Jahren habe die schwarzgrüne Koalition einen Gesetzesentwurf abgelehnt, der Proteste unmittelbar vor den Beratungsstellen untersagen wollte. Lediglich ein Erlass der Landesregierung gab Ordnungsbehörden vor Ort Handlungsempfehlungen, wie sie Proteste nicht genehmigen können.

„Dass Erlasse und Handlungsempfehlungen nicht ausreichen, macht das Urteil des Verwaltungsgerichtes deutlich, welches eine solche Nichtgenehmigung der Stadt Frankfurt einkassiert hat“.

„Es gibt aber auch andere Urteile von Verwaltungsgerichten anderer Bundesländer. Auch Hessen benötigt ein konkretes Gesetz, das eine Bannmeile rund um Schwangerenkonfliktberatungsstellen in Hessen verbindlich festlegt. Es besteht eine gesetzliche Pflicht der betroffenen Frauen, sich vor einem Schwangerschaftsabbruch beraten zu lassen. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz stellt dabei besondere Schutzanforderungen. Danach sind die Beratungen in Schwangerschaftskonfliktfällen frei von psychischem Druck zu gewährleisten. Wenn ihnen aber Bedrohungen und Schmähungen begegnen, ist das nicht gewährleistet. Auch die Mitarbeiterinnen müssen geschützt werden“.

In Hessen werde es immer schwieriger, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. „Die Kliniken und Praxen, in denen Abbrüche vorgenommen werden, werden weniger. Die Wege zu ihnen somit teilweise länger. Und jetzt erfahren die betroffenen Frauen und Mitarbeiterinnen häufiger Belästigungen auf dem Weg zur Beratungsstelle. Die Bundesregierung schlägt aktuell mit der Abschaffung des Paragraphen § 219a den richtigen Weg ein. Doch auch der hessische Sozialminister muss sich des Themas annehmen. Die bisherige gleichgültige Einstellung des grünen Ministers zu diesem Thema macht ratlos und wütend“, so Gersberg.

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