„Der Schutz schwangerer Frauen und ihrer ungeborenen Kinder muss an vorderster Stelle stehen“, fordert die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nadine Gersberg, im Zuge der Diskussion um den Einsatz schwangerer Frauen im Schuldienst während der Corona-Pandemie. „Gerade jetzt, wo die Omikron-Variante sich immer klarer durchsetzt, müssen wir die schwangeren Frauen schützen. Denn wir wissen, dass selbst eine Booster-Impfung nicht die hohe Schutzwirkung wie gegen die Delta-Variante entwickeln kann“, so Gersberg.
Die Positionierung aus dem Kultusministerium kritisiert sie scharf: „Der Kultusminister und die Schulbehörden haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden. Sie müssen unter den gegebenen Umständen ein klares Beschäftigungsverbot für die schwangeren Lehrkräfte aussprechen. Wenn sie die Entscheidung individuell den schwangeren Frauen überlassen, sich eventuell über eine ärztliche Krankschreibung freistellen zu lassen, wird zu viel Druck auf diese ausgeübt.“ Hinzukomme, dass viele Frauenärzte eine Krankschreibung nicht ausschreiben würden, wenn die schwangeren Frauen an sich gesund seien. „Machen sie es doch, kann es zu Problemen mit der Ärztekammer kommen.“ Gersberg sagte, sie verstehe nicht, warum sich das Kultusministerium nicht an den Handlungsempfehlungen des Medical Airport Services der Landesregierung oder den Handlungsempfehlungen für die Beschäftigung schwangerer Frauen unter SARS-CoV-2-Risiko des Sozialministeriums richte, nachdem für schwangere Frauen ein Einzelarbeitsplatz vorgesehen sei. „Anscheinend sind die hessischen Behörden untereinander nicht im Austausch zu dieser Frage“, kritisierte Gersberg
Ein Beschäftigungsverbot bedeute nicht, dass die Frauen gar nicht mehr einsetzbar seien. Denkbar sei, dass die schwangeren Lehrkräfte etwa nur für den Onlineunterricht eingesetzt würden. Für viele Schülerinnen und Schüler, die sich aus verschiedensten Gründen noch im Distanzunterricht befinden, seien die zusätzlichen Lehrkräfte von großem Gewinn, um nicht abgehängt zu werden.
„Der Kultusminister ist es, der den Schulen und Schulämtern klare Vorgaben machen muss. Der Lehrkräftemangel darf dabei nicht das wichtigste Argument sein, sondern der Schutz der schwangeren Frauen und ihrer ungeborenen Kinder“, so Nadine Gersberg.
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