Die SPD-Fraktion des Hessischen Landtags hat heute einen Gesetzentwurf zum Hessischen Gleichberechtigungsgesetz eingebracht. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nadine Gersberg erklärte dazu am Dienstag in Wiesbaden:
„Mit unserem Entwurf für ein neues Hessisches Gleichberechtigungsgesetz soll die Gleichberechtigung der Geschlechter im öffentlichen Dienst und in Unternehmen in öffentlicher Hand endlich erreicht werden. Der Entwurf wurde auf der Grundlage eines Gesetzesentwurfs, den die SPD-Fraktion 2015 eingebracht hat, zusammen mit den Hessischen Frauenbüros aktualisiert. Die Erfahrungen aus der Praxis sind uns enorm wichtig.
Es bedarf einer Kernsanierung der Gesetzeslage. Im Gegensatz zum Regierungsentwurf enthält der Entwurf der SPD unter anderem die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien, Sanktionsmöglichkeiten, die starke Berücksichtigung von der Wahrnehmung von Familienaufgaben und sieht die Wahl der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten vor. Denn aktuell müssten diese bei Kritik oder bei der Einforderung der Einhaltung des Gesetzes damit rechnen, nicht wiederbestellt, also arbeitslos zu werden.
Um geschlechtsspezifischer Diskriminierung, welche durch die Zuschreibung von Geschlechterrollen entsteht, entgegenzuwirken, berücksichtigt der Gesetzesentwurf zudem auch nicht-binäre Menschen bei den einzelnen Regelungen.
Noch klafft in Hessen der Gender Pay Gap in Führungspositionen, noch immer übernehmen Frauen den Großteil von Sorgearbeiten, noch sind besonders Frauen von Altersarmut betroffen. Wenn wir endlich weiterkommen wollen in der Gleichberechtigung, brauchen wir grundlegende Änderungen im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz.“
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