Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen war nicht nur gestern, sondern ist JEDEN TAG. Daher stellen wir euch bis in die nächste Woche rein unsere Forderungen für eine geschlechtergerechte Gesellschaft und Politik vor. Heute zum Thema Schwangerschaftsabbrüche:
In Deutschland ist eine Abtreibung per Gesetz verboten. Diese wird nämlich im STRAFgesetzbuch durch den Paragraphen 218 und 219a geregelt. Bereits seit 1970 gehen Frauenbewegungen für das Recht auf Selbstbestimmung auf die Straße. Auch heute noch. Ein Meilenstein, den sämtliche Frauenrechtsbewegungen und Initiativen der letzten Jahrzehnte erreicht haben, ist die Streichung des Paragraph 219a, welche nun im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition festgehalten wurde. Wenn diese umgesetzt wird, müssen Ärzt*innen wie Kristina Hänel nicht mehr darum fürchten mit Konsequenzen zu rechnen, weil sie auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Doch das alleine reicht nicht. Auch Paragraph 218 muss aus dem Strafgesetzbuch weg. #selbstbestimmung #mybodymychoice #wegmit219a #wegmit218
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